520092-2024
520092-2024 – Résultats
Allemagne – Services de réparation et d’entretien des matériels de défense et de sécurité – BG_1414_EU/24 – Werksinstandsetzung von diversen Baugruppen des Systems Waffenstationen
OJ S 169/2024 30/08/2024
Avis d’attribution de marché ou de concession – régime ordinaire
Services
1. Acheteur
1.1.
Acheteur
Nom officiel: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Forme juridique de l’acheteur: Contractant du secteur de la défense
Activité du pouvoir adjudicateur: Défense
2. Procédure
2.1.
Procédure
Titre: BG_1414_EU/24 – Werksinstandsetzung von diversen Baugruppen des Systems Waffenstationen
Description: Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von diversen Baugruppen des Systems Waffenstationen. Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligen Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf (Sicherheitszuschlag) enthalten. Die tatsächlichen während der Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenen Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern abweichen. Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Schätzbedarf + Sicherheitszuschlag). Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026. Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund endet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2027 vor.
Identifiant de la procédure: 31779cf2-05fe-46b1-95d0-6f2b96a0eb04
Identifiant interne: BG_1414_EU/24
Type de procédure: Négociée avec publication préalable d’un appel à la concurrence / concurrentielle avec négociation
La procédure est accélérée: non
2.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 50600000 Services de réparation et d’entretien des matériels de défense et de sécurité
Nomenclature supplémentaire (cpv): 50000000 Services de réparation et d’entretien, 50630000 Services de réparation et d’entretien des véhicules militaires
2.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
N’importe où
Informations complémentaires: Werk des Autragnehmers
2.1.4.
Informations générales
Informations complémentaires: Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDY1PSBV55C Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Base juridique:
Directive 2009/81/CE
vsvgv –
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Titre: Fachlos 1 – 5977-12-402-7106
Description: Gesamtmenge 181 Stück
Identifiant interne: 1
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 50600000 Services de réparation et d’entretien des matériels de défense et de sécurité
Nomenclature supplémentaire (cpv): 50000000 Services de réparation et d’entretien, 50630000 Services de réparation et d’entretien des véhicules militaires
5.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
N’importe où
Informations complémentaires: Werk des Autragnehmers
5.1.4.
Renouvellement
Nombre maximal de renouvellements: 1
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2026. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2027.
5.1.6.
Informations générales
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Informations complémentaires: Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 100
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Accord-cadre, sans remise en concurrence
Enchère électronique: non
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Lot: LOT-0002
Titre: Fachlos 3 – 5977-12-402-6250
Description: Gesamtmenge 400 Stück
Identifiant interne: 2
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 50600000 Services de réparation et d’entretien des matériels de défense et de sécurité
Nomenclature supplémentaire (cpv): 50000000 Services de réparation et d’entretien, 50630000 Services de réparation et d’entretien des véhicules militaires
5.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
N’importe où
Informations complémentaires: Werk des Autragnehmers
5.1.4.
Renouvellement
Nombre maximal de renouvellements: 1
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2026. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2027.
5.1.6.
Informations générales
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Informations complémentaires: Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 100
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Accord-cadre, sans remise en concurrence
Enchère électronique: non
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Lot: LOT-0003
Titre: Fachlos 2 – 1290-12-380-8680 – Mengenlos 1
Description: Gesamtmenge 515 Stück
Identifiant interne: 3
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 50600000 Services de réparation et d’entretien des matériels de défense et de sécurité
Nomenclature supplémentaire (cpv): 50000000 Services de réparation et d’entretien, 50630000 Services de réparation et d’entretien des véhicules militaires
5.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
N’importe où
Informations complémentaires: Werk des Autragnehmers
5.1.4.
Renouvellement
Nombre maximal de renouvellements: 1
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2026. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2027.
5.1.6.
Informations générales
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Informations complémentaires: Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 100
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Accord-cadre, sans remise en concurrence
Enchère électronique: non
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Lot: LOT-0004
Titre: Fachlos 2 – 1290-12-380-8680 – Mengenlos 2
Description: Gesamtmenge 258 Stück
Identifiant interne: 4
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 50600000 Services de réparation et d’entretien des matériels de défense et de sécurité
Nomenclature supplémentaire (cpv): 50000000 Services de réparation et d’entretien, 50630000 Services de réparation et d’entretien des véhicules militaires
5.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
N’importe où
Informations complémentaires: Werk des Autragnehmers
5.1.4.
Renouvellement
Nombre maximal de renouvellements: 1
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2026. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2027.
5.1.6.
Informations générales
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Informations complémentaires: Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 100
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Accord-cadre, sans remise en concurrence
Enchère électronique: non
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Lot: LOT-0005
Titre: Fachlos 4 – 1005-12-407-0060 – Mengenlos 1
Description: Gesamtmenge 56 Stück
Identifiant interne: 7
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 50600000 Services de réparation et d’entretien des matériels de défense et de sécurité
Nomenclature supplémentaire (cpv): 50000000 Services de réparation et d’entretien, 50630000 Services de réparation et d’entretien des véhicules militaires
5.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
N’importe où
Informations complémentaires: Werk des Autragnehmers
5.1.4.
Renouvellement
Nombre maximal de renouvellements: 1
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2026. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2027.
5.1.6.
Informations générales
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Informations complémentaires: Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 100
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Accord-cadre, sans remise en concurrence
Enchère électronique: non
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Lot: LOT-0006
Titre: Fachlos 4 – 1005-12-407-0060 – Mengenlos 2
Description: Gesamtmenge 28 Stück
Identifiant interne: 8
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 50600000 Services de réparation et d’entretien des matériels de défense et de sécurité
Nomenclature supplémentaire (cpv): 50000000 Services de réparation et d’entretien, 50630000 Services de réparation et d’entretien des véhicules militaires
5.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
N’importe où
Informations complémentaires: Werk des Autragnehmers
5.1.4.
Renouvellement
Nombre maximal de renouvellements: 1
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2026. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2027.
5.1.6.
Informations générales
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Informations complémentaires: Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 100
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Accord-cadre, sans remise en concurrence
Enchère électronique: non
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Résultats
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0001
Statut sélection lauréat: Au moins un lauréat a été choisi.
6.1.2.
Informations sur les lauréats
Lauréat:
Chef de file du soumissionnaire: Global Logistics Support GmbH
Nom officiel: Global Logistics Support GmbH
Sous-traitants du lauréat:
Nom officiel: Schleifring GmbH
Offre:
Identifiant du lot ou groupe de lots: LOT-0001
Valeur de l’offre: 4 453 733,00 EUR
Valeur de la concession:
L’offre est une variante: non
Sous-traitance: Oui
Pourcentage de la sous-traitance: 100
Informations relatives au marché:
Identifiant du marché: 1
Titre: Global Logistics Support GmbH, 03229 Altdöbern
Date de conclusion du marché: 28/08/2024
Le marché est attribué dans le contexte d’un accord-cadre: non
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 1
Type de soumissions reçues: Offres présentées par voie électronique
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 1
Type de soumissions reçues: Demandes de participation
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 1
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires enregistrés dans des pays de l’Espace économique européen autres que le pays de l’acheteur
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires enregistrés dans des pays situés en dehors de l’Espace économique européen
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
Type de soumissions reçues: Offres vérifiées et jugées irrecevables
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
Type de soumissions reçues: Offres vérifiées et jugées irrecevables en raison d’un prix ou d’un coût anormalement bas
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0003
Statut sélection lauréat: Aucun lauréat n’a été choisi et la mise en concurrence est clos.
La raison pour laquelle un lauréat n’a pas été choisi: Une seule offre, une seule demande de participation ou un seul projet recevable a été reçu(e)
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0004
Statut sélection lauréat: Aucun lauréat n’a été choisi et la mise en concurrence est clos.
La raison pour laquelle un lauréat n’a pas été choisi: Une seule offre, une seule demande de participation ou un seul projet recevable a été reçu(e)
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0002
Statut sélection lauréat: Au moins un lauréat a été choisi.
6.1.2.
Informations sur les lauréats
Lauréat:
Chef de file du soumissionnaire: Global Logistics Support GmbH
Nom officiel: Global Logistics Support GmbH
Sous-traitants du lauréat:
Nom officiel: Schleifring GmbH
Offre:
Identifiant du lot ou groupe de lots: LOT-0002
Valeur de l’offre: 4 453 733,00 EUR
Valeur de la concession:
L’offre est une variante: non
Sous-traitance: Oui
Pourcentage de la sous-traitance: 100
Informations relatives au marché:
Identifiant du marché: 1
Titre: Global Logistics Support GmbH, 03229 Altdöbern
Date de conclusion du marché: 28/08/2024
Le marché est attribué dans le contexte d’un accord-cadre: non
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 1
Type de soumissions reçues: Offres présentées par voie électronique
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 1
Type de soumissions reçues: Demandes de participation
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 1
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires enregistrés dans des pays de l’Espace économique européen autres que le pays de l’acheteur
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires enregistrés dans des pays situés en dehors de l’Espace économique européen
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
Type de soumissions reçues: Offres vérifiées et jugées irrecevables
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
Type de soumissions reçues: Offres vérifiées et jugées irrecevables en raison d’un prix ou d’un coût anormalement bas
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0005
Statut sélection lauréat: Aucun lauréat n’a été choisi et la mise en concurrence est clos.
La raison pour laquelle un lauréat n’a pas été choisi: Une seule offre, une seule demande de participation ou un seul projet recevable a été reçu(e)
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0006
Statut sélection lauréat: Aucun lauréat n’a été choisi et la mise en concurrence est clos.
La raison pour laquelle un lauréat n’a pas été choisi: Une seule offre, une seule demande de participation ou un seul projet recevable a été reçu(e)
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Nom officiel: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Numéro d’enregistrement: 992-80013-14
Adresse postale: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Ville: Bonn
Code postal: 53123
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49 228-4463-2232
Rôles de cette organisation:
Acheteur
8.1.
ORG-0002
Nom officiel: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Numéro d’enregistrement: 992-80013-14
Adresse postale: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Ville: Bonn
Code postal: 53123
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49 228-4463-2232
Rôles de cette organisation:
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché
8.1.
ORG-0003
Nom officiel: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Numéro d’enregistrement: t:022894990
Adresse postale: Villemomblerstr. 76
Ville: Bonn
Code postal: 53123
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49 2289499-0
Rôles de cette organisation:
Organisation chargée des procédures de recours
8.1.
ORG-0004
Nom officiel: Global Logistics Support GmbH
Taille de l’opérateur économique: Petite
Numéro d’enregistrement: DE815022240
Adresse postale: Pritzen-Ressener Weg 1
Ville: Altdöbern
Code postal: 03229
Subdivision pays (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49 89 660 65 89 60
Télécopieur: +49 89 660 65 89 80
Rôles de cette organisation:
Soumissionnaire
Chef de groupe
Bénéficiaire effectif:
Nationalité du propriétaire: Allemagne
Lauréat de ces lots: LOT-0002, LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Nom officiel: Schleifring GmbH
Taille de l’opérateur économique: Petite
Numéro d’enregistrement: DE811159634
Adresse postale: Am Hardtanger 10
Ville: Fürstenfeldbruck
Code postal: 82256
Subdivision pays (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Pays: Allemagne
Téléphone: 08341961160
Rôles de cette organisation:
Sous-traitant
Bénéficiaire effectif:
Nationalité du propriétaire: Allemagne
8.1.
ORG-0006
Nom officiel: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numéro d’enregistrement: 0204:994-DOEVD-83
Ville: Bonn
Code postal: 53119
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49228996100
Rôles de cette organisation:
TED eSender
11. Informations relatives à l’avis
11.1.
Informations relatives à l’avis
Identifiant/version de l’avis: 4c152fa5-21fd-41e6-99a2-3b64f5b29a5c – 01
Type de formulaire: Résultats
Type d’avis: Avis d’attribution de marché ou de concession – régime ordinaire
Sous-type d’avis: 31
Date d’envoi de l’avis: 29/08/2024 09:33:00 (UTC+2)
Langues dans lesquelles l’avis en question est officiellement disponible: allemand
11.2.
Informations relatives à la publication
Numéro de publication de l’avis: 520092-2024
Numéro de publication au JO S: 169/2024
Date de publication: 30/08/2024
